1. Anmeldungs- und Zahlungs­bedingungen

Wenn ihr mit uns reisen wollt, meldet euch am einfachsten über unsere Internetseite an. Die Anmeldung kann aber auch schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.
Ihr bietet uns damit den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diesen Vertrag nehmen wir an, wenn wir euch auf schnellstem Wege eine schriftliche Bestätigung/Rechnung zusenden. Eine Anzahlung von 50 EUR muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unserem Konto eingegangen sein. Die Restsumme muss dann spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Erhaltet ihr die Bestätigung weniger als 21 Tage vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlungen sind ohne weitere Aufforderungen zu leisten. Preis und Leistungsumfang ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen unseres jeweils gültigen Prospektes und den darauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.

2. Rücktritt

Ihr könnt jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Den Reisepreis bekommt ihr dann bis auf folgende – auch bei uns leider nicht völlig vermeidbaren – Pauschalen zurück:

Busreisen und Reisen mit eigener Anreise:
  • bis 1 Monat vor Reisebeginn erhaltet ihr eure Anzahlung komplett zurück
  • Bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 EUR
  • danach oder bei Nichtantritt: 100 Euro

Bei der Berechnung dieses Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt euch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Stellt Ihr direkt beim Rücktritt eine Ersatzperson für dieselbe Fahrt, so wird dafür nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR pro Person berechnet. (Ausnahme: eventuelle Umbuchungs- oder Stornogebühren z.B. von Airlines müssen wir zusätzlich zu den 20 EUR weiterreichen.)

Für die Dauer des Corona Problems weichen wir von unseren bestehenden Stornogebühren ab:

Neue Storno Bedingungen: Falls wir die Fahrt wegen behördlicher Anordnungen nicht durchführen können, wird der bereits gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Die Stornierung bis eine Woche vor Reiseantritt ist kostenlos. Von da an berechnen wir 50€ für schon getätigte Aufwendungen.

3.1. Leistungsänderungen

Wir können Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sowie Änderungen der Transportart, der Streckenführung und der Abfahrtstermine, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, vornehmen, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.
Bei erheblichen Leistungsänderungen benachrichtigen wir euch unverzüglich und bieten gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
Abfahrtsortänderungen gelten zur beiderseitigen Sicherheit nur dann als durchgeführt, wenn ihr von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhaltet. Eine Abfahrtsortänderung ist bis 3 Tage vor Reisebeginn kostenlos möglich.
Abfahrtsorte werden nicht angefahren, wenn kein Gast der Reise diesen Abfahrtsort gewählt hat. Wir können Abfahrtsorte absagen, wenn zu wenige Personen an den entsprechenden Orten einsteigen wollen. In dem Fall, dass wir die Abfahrtsorte, nachdem Ihr eure Anmeldebestätigung erhalten habt, ändern, bieten wir euch einen alternativen Abfahrtsort an. Seid ihr mit der Abfahrtsortänderung nicht einverstanden, könnt ihr kostenlos zurücktreten, eine Ersatzfahrt buchen oder selbst anreisen.
Bei einer Selbstanreise aus diesem Grund ermäßigen wir euch den Reisepreis um 40 EUR/Person.

3.2. Preis­änderungen

a) Vor Reisevertragsabschluss: Wir können nachträglich – nach Katalogdruck und vor Vertragsabschluss – eine Reisepreisänderung vornehmen.
b) Nach Reisevertragsabschluss behalten wir uns eine Preisänderung vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen und die Gründe hierfür auf folgenden, nicht vorhersehbaren Umständen beruhen:

  • Preiserhöhungen der Leistungsträger
  • Wechselkursschwankungen
  • Änderung von Abgaben, Steuern und Gebühren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzen wir euch bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis. Im Falle einer Preisänderung nach b) seid ihr berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten.

4. In Sonder­fällen dürfen wir vom Vertrag zurücktreten

Bis zwei Wochen vor Reiseantritt kann eine Tour von uns abgesagt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die im Prospekt genannt ist, nicht erreicht wird. (Ist im Prospekt keine Mindestteilnehmerzahl genannt, sind 60 % der max. Teilnehmerzahl vereinbart). Wir können ebenfalls zurücktreten, wenn die Reise durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. in Fällen von höherer Gewalt. In diesen Fällen übersenden wir Euch unverzüglich eine Rücktrittserklärung. Gleichzeitig erhaltet Ihr den gezahlten Reisepreis ohne Abzug zurück. Im Interesse der Reisegruppe können wir ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag eines Teilnehmers kündigen, wenn dieser trotz mehrfacher Abmahnung des Reiseleiters die Durchführung der Tour nachhaltig stört, oder gegen die örtlich geltenden Bestimmungen verstößt, so dass mit Problemen für die Gruppe zu rechnen ist. Kündigen wir in diesem Falle, so behalten wir den Anspruch auf den gezahlten Reisepreis, abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen. Außerdem können wir zurücktreten, wenn eure Zahlung nicht fristgemäß bei uns eintrifft!

5. So haften wir

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
gewissenhafte Reisevorbereitungen, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung. Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig oder durch unerlaubte Handlung herbeigeführt wurde oder unsere Verantwortlichkeit allein durch das Verschulden eines der Leistungsträger begründet ist.
Für eine Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder Unterkunft durch höhere Gewalt und sonstige vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Umstände wie z.B. wilde Streiks, hoheitliche Anordnungen, Nichtantritt z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Abhandenkommen von Ausweispapieren, ebenso wie für die Folgen einer verspäteten Rückkehr, z.B. verpasste Anschlüsse aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Rückreise können wir leider keine Haftung übernehmen.
Bei Selbstanreise und von uns organisierten Mitfahrgelegenheiten haften wir nicht für eventuelle Schäden, Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Hin- und Rückfahrt zum Urlaubsort, da wir hier nur als Vermittler auftreten, d.h. das Beförderungsrisiko trägt hier jeder Teilnehmer, auch bei der Anreise mit dem eigenen PKW.
Sollten wir euch während einer unserer Freizeiten z.B. zum Einkaufen oder in die Disco mitnehmen, ist unsere Haftung hierfür soweit dies gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen (natürlich besteht aber für unsere Fahrzeuge eine Insassenversicherung).
Die Teilnahme am Surf- und Skiunterricht und an anderen Gruppenaktivitäten wie Rodeln, Schlittschuhlaufen, Volleyball, Schwimmen etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen hierfür ebenfalls keine Haftung.

6. Gepäck- und Sondergepäcktransporte (z.B. Fahrräder, Surfbretter u. ä.)

Der Transport eures Reisegepäcks ist natürlich im Reisepreis enthalten. Wegen des Mehrgepäcks haben wir ihn bei unseren Winterreisen allerdings etwas eingeschränkt, siehe auch unten. Bitte achtet bei der Busfahrt selbst auf Eure Sachen, d.h. ladet Eurer Gepäck selbst ein bzw. beobachtet den Busfahrer während des Ein- und Ausladens. Nur so könnt Ihr sicherstellen, dass euer Gepäck auch wirklich im Bus ist. Achtet bei der Rückfahrt an Haltestellen darauf, dass euer Gepäck nicht aus Versehen z.B. von einem anderen Gast ausgeladen wird. Wir übernehmen für euer Gepäck während der Hin- und Rückreise keine Verantwortung. Eine Haftung für Schäden oder Verlust während des Transportes können wir nur dann übernehmen, wenn dieser von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Während des Aufenthaltes müsst Ihr selbst auf eure Sachen achten, eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

6a. Sommerreisen

Bei unseren Radwandertouren und einigen Camps transportieren wir während der Hin- und Rückfahrt eure Fahrräder auf einem Fahrradanhänger. Eine Haftung für Schäden oder Verlust während des Transportes können wir auch hier nur übernehmen, wenn dieser von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde und wenn die Schäden außerdem über ein bei einem Fahrradtransport über diese Strecken zu erwartendes Maß hinausgehen. Den Transport von Fahrrädern mit einem Neuwert von mehr als 500 EUR lehnen wir grundsätzlich ab. Tritt ein Teilnehmer dennoch eine Reise mit einem wertvolleren Fahrrad an, wird für den Schadensfall automatisch ein Neuwert von 500 EUR vereinbart!

6b. Winterreisen

Im Reisepreis enthalten ist der Transport folgender Gepäckstücke: ein großes Gepäckstück (Koffer, große Reisetasche), 1 Paar Ski oder ein Snowboard nebst Ski- oder Snowboardschuhen, falls nötig Schlafsack und Handgepäck. Falls jemand aber auf den Transport eines zweiten Paar Ski, eines zusätzlichen Snowboards oder sonst. Gepäckstückes besteht, nimmt der Busfahrer dies gegen einen Aufpreis von 20EUR/Stück mit, falls der Stauraum dies zulässt.

7. Mitwirkungs­pflicht

Alle unsere Reisen sind Selbstversorgerreisen, das heißt, die anfallenden üblichen Arbeiten werden von der Gruppe erledigt. Wir übernehmen keine Gewähr für die ordentliche Erledigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen.

Sollte sich eine fristgerechte Rückkehr aus dem Urlaub aus wichtigen von uns zu vertretenden Gründen, z.B. Autopannen, Schwierigkeiten mit Fähren etc. verzögern, übernehmen wir Mehrkosten hierfür bis zur Höhe der für die jeweilige Freizeit gültigen Übernachtungs- und Verpflegungspauschale. Sollte sich die Reise (nicht Aufenthalt) aus ähnlichen Gründen verkürzen, erstatten wir pro Tag den jeweils für diese Freizeit gültigen Tagessatz. Weitergehende Forderungen seitens des Mitreisenden, z.B. für Ausfälle oder Schäden durch verspätete Rückkehr entstehen nicht.

8. Reisedoku­mente, Pass, Devisen, Zoll, Gesundheits­bestimmungen

Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in dem von ihm bereisten Land selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

9. Noch etwas…

Unsere Reisebedingungen gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften insbesondere nach 651a-m BGB. Sollten sich einzelne Passagen als ungültig erweisen, hat dies nicht automatisch die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Reklamationen sind der Reiseleitung schriftlich und im eigenen Namen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ansprüche wegen Nichterbringung sind innerhalb von einem Monat nach vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Hierzu ist eine Kopie der Reklamationsschrift beizufügen.
Befugnisse zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen bzw. Vereinbarungen, insbesondere solche, die von den schriftlichen Vereinbarungen abweichen, hat die Reiseleitung nicht.

Behandelt die Ausrüstungsgegenstände, die wir Euch überlassen pfleglich und gebt sie uns in einem den Umständen entsprechenden Zustand zurück. Gebrauchsspuren, das wissen wir, lassen sich nie ganz vermeiden. Trotzdem solltet ihr daran denken, dass diese Gegenstände für mehrere Touren intakt bleiben sollen. Werden Ausrüstungsgegenstände oder Sportmaterial von euch beschädigt oder gehen sie euch verloren, so haftet ihr uns gegenüber für die Beschädigungen – je nach Grad der Beschädigung – und bei Verlust/Diebstahl für den derzeitigen Wert der Gegenstände. Schäden, Verlust o.ä. müssen unverzüglich der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden. Natürlich sind die Sachen, die wir euch überlassen nicht immer neu. Speziell in einem Camp kann es vorkommen, dass Surfbretter oder anderes Sportmaterial defekt sind. Wir bemühen uns dann, diese so schnell wie möglich zu reparieren. Auch hier sollte jeder mal mit anpacken.
Wir behalten uns vor, Ausrüstungsgegenstände (Surfbretter, Jollen etc.) bei widrigen Umständen, z.B. ablandigem Wind, für den allgemeinen Gebrauch zu sperren. Dies geschieht dann zu eurer Sicherheit. Ansprüche wegen Nichterbringung entstehen hieraus nicht. Halten wir eine Situation für zu gefährlich und ihr besteht auf eine Ausfahrt, können wir von euch Schadenersatz z.B. für Materialverluste verlangen. Ebenso können wir Schadenersatz verlangen, wenn ihr unser Material fahrlässig beschädigt.

Mit eurer Anmeldung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass Urlaubsfotos von euch, die uns im Rahmen unseres Fotowettbewerbes von euch oder anderen zugesandt werden, in unserem Programmheft  und unseren Internetseiten veröffentlicht werden dürfen. Der 30 Euro Reisegutschein des Fotowettbewerbes  steht dem Fotografen, der das Bild hoch lädt zu. Jede*r, die/der sich auf unseren Seiten entdeckt (nicht auf der Community- Seite, da selbst hochgeladen) bekommt zusätzlich einen Reisegutschein von 30 Euro pro Bild. Natürlich nehmen wir dazu nur Bilder, auf denen ihr gut getroffen seid und falls ihr keine Fotos wollt, sagt es uns einfach. Auch wenn ihr ein spezielles Bild nicht wollt, entfernen wir es natürlich sofort.

Jede*r Mitfahrer*in ist selbst dafür verantwortlich, mit einer den derzeitigen Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Ausrüstung, z. B. Skiausrüstung, an der Fahrt teilzunehmen. Prüft bitte die von uns bereitgestellten Sportgeräte auch selbst vor der Benutzung, da wir diese nicht ständig überwachen können.
Sollten wir bei gemeinsamem Skipasskauf über den Gruppenrabatt hinaus Freipässe aushandeln, stehen diese unseren Skigruppenleitern zur Verfügung oder werden an einen Teilnehmer weitergereicht. Anspruch auf Erstattung entsteht nicht.

Für die jeweiligen Versicherungen hat jede*r Teilnehmer*in selbst zu sorgen, wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung.

Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.

Abweichende Vereinbarungen (von diesen Reisebedingungen oder den im Reisevertrag festgelegten Leistungen und Terminen) sind ungültig, wenn sie vom Reiseveranstalter nicht schriftlich bestätigt wurden.

Mit Erscheinen des jeweiligen neuen Programms verlieren alle alten Angebote ihre Gültigkeit.
Wir behalten uns die Berichtigung offensichtlicher Druck- und Rechenfehler vor.

10. So heißt Dein Reisever­anstalter

skifreizeiten.de

Jan Max Rennkamp

Horather Straße 85

42111 Wuppertal

USt-IdNr: 72543062191